Viele Ämter, Gerichte, Hochschulen oder auch Arbeitgeber verlangen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.
Als gerichtlich ermächtigte Übersetzer und Übersetzerinnen sind wir berechtigt, unsere Übersetzungen zu beglaubigen. Diese beglaubigten Übersetzungen werden von allen öffentlichen Stellen anerkannt.
Zu solchen Dokumenten gehören Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden etc.; ebenso Erbscheine, Führungszeugnisse, Schul- und Studienzeugnisse, Steuerbescheide, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, gerichtliche und notarielle Urkunden sowie Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden.